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Bild von Ed Us aus Unsplash



Die STIKO hat in den letzten Monaten Änderungen in ihren Impfempfehlungen vorgenommen. Diese betreffen vorwiegend Kinder und Jugendliche, ferner die saisonalen Impfungen für ältere Patienten sowie die Altersgrenzen für Impfungen bei schwerwiegenden chronischen Krankheiten.


  1. Endlich ist die Impfung unserer Kleinkinder gegen Meningokokken B Kassenleistung
  2. 12-14jährige Jugendliche sollen einmalig im Leben gegen Meningokokken der Stämme ACWY geimpft werden, da das Erkrankungsrisiko im Jugendalter am höchsten ist. 15-25jährige können nachgeimpft werden. Die gesamte Altersgruppe hat in der Vergangenheit als Kleinkind lediglich eine Impfung gegen Meningokokken der Gruppe C bekommen.
  3. Ich möchte alle Eltern noch einmal an die HPV – Impfung erinnern. Die humanen Papillomaviren verursachen Genitalwarzen sowie Karzinome an den Schleimhäuten von Genitalien, Enddarm und Mund. Die Impfung ist empfohlen für 9-12jährige, bis zum 18. Geburtstag kann auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse nachgeimpft werden.
  4. Wie bereits seit Jahren etabliert sollten alle Menschen > 60 Jahre einmal pro Jahr eine Grippeimpfung erhalten. Menschen mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen sollten sich auch davor bereits jährlich impfen lassen. Jüngere gesunde Patienten können auf eigenen Wunsch hin ebenfalls auf Krankenkassenkosten geimpft werden.
  5. Eine Empfehlung zur jährlichen Auffrischungsimpfung gegen Covid besteht ab diesem Herbst erst ab einem Alter von 75 Jahren. Zusätzlich sollten alle Patienten mit einem Risiko für einen schwerwiegenden Verlauf ab dem Alter von 6 Monaten jährlich eine Covid Auffrischungsimpfung erhalten.
  6. Ebenfalls ab 75 Jahren sollte zunächst einmalig eine Impfung gegen RS-Viren erfolgen. Bei Risiko für schweren Verlauf sollte bereits ab 60 Jahren geimpft werden.
  7. Die Indikation für die Gürtelrosenimpfung wurde erweitert. Alle Personen ab 18 Jahren, die unter einem erhöhten Risiko leiden, an Gürtelrose zu erkranken, sollten geimpft werden. Das betrifft insbesondere Patienten, die unter einer Immunsuppression leiden (angeborene Störungen, HIV, immunsuppressive Therapie bei z.B. Rheuma, MS, Z.n. Transplantation, Chemotherapie)

Gesundheitsreform:
Die geplante Gesundheitsreform wird insbesondere die Hausarztpraxen finanziell und organisatorisch hart treffen. Es wird uns unter den geplanten Bedingungen nicht mehr möglich sein, so zu arbeiten wie bisher. Wir werden uns anpassen und umstrukturieren müssen. Dazu wird auch der vermehrte Einsatz digitaler Hilfen gehören, um Personalkosten zu senken und Zeit zu sparen. Diese Entscheidung hierzu wird nicht freiwillig  sondern eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit sein. Ich bitte bereits jetzt um Verständnis.

 

 

WUSSTEN SIE SCHON?
ELEKTRO­NISCHE PATIENTEN­AKTE

Ab Januar 25 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, jedem Mitglied eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zur stellen. 

 

Dies geschieht automatisch. Wenn Sie keine Akte wollen, müssen Sie bei Ihrer Kasse offiziell widersprechen. Ärzte sind verpflichtet, die von Ihnen erstellten Befunde in diese Akte einzustellen. Jede Praxis ist für ihre eigenen Befunde zuständig. Altbefunde können auf Wunsch über Ihre Krankenkasse eingelesen werden. Trotz der Verpflichtung zum Einstellen müssen wir Ihr Einverständnis vor dem Einlesen einholen. Wir werden Ihnen hierzu Anfang 2025 einen Aufklärungsbogen mit Einwilligungserklärung zur Unterschrift vorlegen. 

 

Unabhängig davon werden Sie über Ihre ePA APP eingestellte Befunde ver­walten, ver­bergen und auch löschen können. Die Funktionalität der Akte wird zu Beginn noch sehr eingeschränkt sein, da nur bestimmte Formate kompa­tibel sein werden und initial kein Ordnungssystem vorgesehen ist. D.h., Sie erhalten eine chronologische Liste von PDF-Dokumenten. Zusätzliche Funktio­nen sollen im Laufe der kommenden Monate implementiert werden.